Sicherheit und Gesundheit an Grundschulen (2)

Im ersten Beitrag zu diesem Thema habe ich auf einige Risiken und Verbote hingewiesen, die man kennen bzw. auf die man aufpassen muss. Heute geht es speziell um Gefahren bei Lerngängen und bei Ausflügen.

Außerschulische Lernorte

Damit alles möglichst gut und reibungslos klappt, ist eine gute Vorbereitung wichtig. In den letzten Jahren hat die Bandbreite an Möglichkeiten, was man mit einer Schulklasse machen kann, zugenommen. Früher gab es im Prinzip nur Ausflüge, Wandertage und Lerngänge (z.B. zur Feuerwehr oder zur Polizei). Heutzutage kann man mit einer Klasse beispielsweise in einen Klettergarten, zum Trampolinspringen oder auch zum Rafting gehen. Aber nicht alles, was Spaß macht und gerade modern ist, ist auch ungefährlich.

Natürlich könnt ihr mit euren Schulklassen, sofern ihr die Genehmigung von der Schulleitung habt, zum Klettern oder zum Trampolin springen gehen. Aber dabei müsst ihr euch darüber im Klaren sein, dass die Risiken deutlich höher sind. Dies zeigt beispielsweise die Statistik, dass beim Schulsport sehr viele Unfälle beim Trampolin springen passieren.

Wichtige Hinweise

Erste-Hilfe-Set darf nicht fehlen. (Foto: Ralph)

Neben einem Erste-Hilfe-Set sollte man auf jeden Fall ein Handy dabei haben. Außerdem solltet ihr bei Lerngängen alle Telefonnummern mitnehmen, die ihr von euren Schülerinnen und Schülern habt. Vielleicht ist es euch ja auch schon so gegangen, dass ihr im Notfall niemanden erreicht habt. Umso mehr Nummern ihr habt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ihr im Notfall jemand erreicht.

Nach der ganzen, manchmal sehr aufwendigen Organisation ist man froh, wenn man in der Kletterhalle, in der Sprunghalle oder auch an einem anderen Lernort angekommen ist. Aber dann geht es erst richtig los. Es ist noch nicht die Zeit, um sich als Lehrer oder Lehrerin „zurückzulehnen“. Einige Schüler oder Schülerinnen passen möglicherweise nicht auf, machen Quatsch, oder versuchen sich vielleicht von der Klasse zu entfernen.

Es gibt aber noch einen weiteren, ganz anderen Punkt, auf den ihr achten müsst. Auch wenn die Veranstaltung von der Schulleitung genehmigt wurde und ihr eine Veranstaltung oder einen Kurs bei einem Veranstalter gebucht habt, seid ihr auch weiterhin aufsichtspflichtig. Im Normalfall wird es relativ selten Probleme geben, wenn ihr aber merkt, dass die Person, die beispielsweise eure Kinder beim Klettern sichert, selbst unsicher, unerfahren oder ähnliches ist, müsst ihr handeln. Notfalls, wenn die Sicherheit nicht gewährleistet ist, müsst ihr die Veranstaltung abbrechen. Denn die Aufsichtspflicht habt ausschließlich ihr. Ihr könnt sie nicht an einen Ausbilder oder an eine andere Person abgeben.

Wie verhält es sich bei einem Unfall?

Bei einem „kleineren Unfall“ reicht vielleicht ein Pflaster oder ein Kühlpack (zum Knicken) aus. Sollte es zu einem schlimmeren Unfall kommen, gibt es meistens keine andere Alternative als einen Krankenwagen zu rufen. Beispielsweise dann, wenn der Verdacht auf einen Knochenbruch besteht oder wenn ein Kind sehr starke Schmerzen hat. Wenn das Kind zur Weiterbehandlung zu einem Arzt oder ins Krankenhaus muss, müsst ihr unbedingt einen Unfallbericht bzw. eine Unfallanzeige schreiben. Das ist vor allem im Hinblick auf die Kostenerstattung wichtig.

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