Sicherheit und Gesundheit an Grundschulen (1)

Als Lehrerperson hat man eine besondere Fürsorgepflicht für Schülerinnen und Schüler. Diesem Aspekt wird im Rahmen der Ausbildung vor allem durch das Thema „Aufsichtspflicht“ Rechnung getragen. Im Schulalltag greift dies viel zu kurz. Es geht nicht nur um die Aufsichtspflicht oder darum, dass sich die Kinder beaufsichtigt fühlen, sondern auch um Risiken, Gefahren und Verbote in der Schule.

Seit Kurzem bin ich Sicherheitsbeauftragter an unserer Schule und habe auch schon Fortbildungen besucht. Im Nachfolgenden weise ich auf einige Gefahren hin. Allerdings kann es sein, dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt. Schreibt dazu gerne unten in den Kommentaren, sodass ein Austausch stattfinden kann.

Im Kern geht es darum, sämtliche Risiken und Gefahren auszuschließen. Dies betrifft den schulischen Alltag, genauso wie Experimente und außerschulische Veranstaltungen.

Jeder ist verpflichtet, auf Gefahren hinzuweisen

Gefahren erkennen. (Foto: Ralph)

Für die Sicherheit in der Schule ist natürlich in erster Linie der Schulträger, die Schulleitung in etwas abgeschwächter Form aber auch der (oder die) Sicherheitsbeauftragte verantwortlich. Allerdings ist aber auch jeder Lehrer und jede Lehrerin im Rahmen der Dienstpflicht dazu verpflichtet, auf mögliche Gefährdungen (z.B. eine defekte Steckdose oder eine lose Schraube an einem Spielgerät auf dem Pausenhof) hinzuweisen und diese auch an die entsprechende Stelle zu melden.

Bei welchen (Gefahren-) Stoffen ist Vorsicht geboten und welche sind verboten?

Es ist selbstverständlich, dass man bei Gefahrenstoffen, die mit der weltweit geltenden Kennzeichnung nach GHS gekennzeichnet sind, besonders vorsichtig sein muss. Aus diesem Grund dürfen Gefahrenstoffe, die z.B. explosiv, leicht entzündlich oder ätzend sind, in der Grundschule nicht zum Einsatz kommen.

Aber auch beim Einsatz von Produkten für den Endverbraucher, wie z.B. Brennspiritus, Fleckenentferner, Spraydosen, muss man besonders vorsichtig sein. Kinder sollten mit diesen Produkten nicht alleine arbeiten und sollten auch die nötige (Alters-) Reife haben.

Gefahrenstoffe, die verboten sind:

  • Speckstein (enthält Asbest)
  • Quecksilber (z.B. in Thermometern)
  • Sekundenkleber (Verklebungsgefahr auf der Haut und in den Augen)
  • Heißklebepistolen (Verbrennungsgefahr)

Außerdem sollten in der Grundschule nur möglichst lösemittelfreie Kleber und Farben und Lacke mit einem sehr geringen Anteil organischer Lösemittel, die man mit Wasser verdünnen kann, verwendet werden.

 

Besonderheiten bei elektrischen Geräten beachten. (Foto: Ralph)

Elektrische Geräte

Generell dürfen elektrische Geräte in der Schule nur zu ihrem eigentlichen Verwendungszweck eingesetzt werden, unter Aufsicht von Lehrpersonen. Beispielsweise ist der Fön nur zum Trocknen der Haare einzusetzen, er gehört sonst nicht in Kinderhände. Genauso verhält es sich mit Heißklebepistolen. Diese dürfen ebenfalls nur von der Lehrperson verwendet werden.

Bald geht´s hier mit dem zweiten Teil dieser Thematik weiter. Ich hoffe, ihr konntet heute bereits etwas für euch mitnehmen?

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