Vorbereitung einer Klassenfahrt

Da durch eine Klassenfahrt das soziale Miteinander einer Klasse enorm gestärkt wird, fahren wir Ende des 3. oder Anfang des 4. Schuljahres mit unseren Klassen auf eine 3-tägige Klassenfahrt. Dies hat gegenüber einer Klassenfahrt zum Ende des 4. Schuljahres den Vorteil, dass die Schülerinnen und Schüler noch längere Zeit von den gemeinsamen Erfahrungen im anschließenden Unterrichtsalltag profitieren können.

Frühzeitige Planung sinnvoll

Da Jugendherbergen in der Regel gerade in der Zeit der Sommermonate schnell ausgebucht sind, ist es notwendig, sich bereits frühzeitig um einen Platz in der Jugendherberge der Wahl zu kümmern – wie die Erfahrung zeigt, am besten circa ein Jahr im Voraus. Doch mit der Buchung geht die eigentliche Vorbereitung erst richtig los, denn viele Dinge müssen bedacht und organisiert werden.

Was muss bedacht werden?

Dies beginnt mit der Planung der An- und Abreise. Welche Möglichkeiten gibt es? Stehen öffentliche Verkehrsmittel wie die Bahn zur Verfügung oder ist die Anreise mit einem Busunternehmen sinnvoll? Kostenvoranschläge sollten diesbezüglich eingeholt werden, denn, wie die Erfahrung zeigt, gibt es, was den Preis für den Bustransfer betrifft, große Unterschiede. Natürlich ist es auch wichtig, die Eltern über die geplante Klassenfahrt in Kenntnis zu setzen. An unserer Schule ist es üblich, einen gemeinsamen Elternabend mit den Eltern aller mitfahrenden Kinder zu veranstalten und die Eltern mittels einer PowerPoint Präsentation über Wichtiges zu informieren, wie zum Beispiel über die Kostenaufstellung, geplante Ausflüge, Verhaltensregeln, Packliste etc. Gerade die Information über klare Verhaltensregeln, die in einer Art Vertrag mit den Schülerinnen und Schüler festgehalten werden, ist für einen möglichst reibungslosen Ablauf der Klassenfahrt wichtig. Denn auch die Eltern werden dabei „mit ins Boot genommen“: Sie müssen mit den Kindern den Vertrag durchgehen und unterschreiben. Von großer Wichtigkeit ist auch die Abfrage nach Besonderheiten der Kinder, wie zum Beispiel Krankheiten und Allergien. Auf was muss geachtet werden? Sind regelmäßige Medikamenteneinnahmen wichtig? Gibt es Lebensmittelunverträglichkeiten? Dürfen Zecken entfernt werden? Dürfen die Kinder mit Sonnencreme gegen Einstrahlung geschützt werden? Welche Telefonnummern sind in einem etwaigen Notfall anzurufen? Wer darf das Kind in besonderen Situationen abholen? Wird das Kind am Rückreisetag von der Schule abgeholt oder darf es alleine nach Hause laufen? Es gibt viel zu beachten! An unserer Schule hat es sich als sinnvoll erwiesen, ein „Schulhandy“ für Klassenfahrten anzuschaffen. Die Nummer dieses Handys wird den Eltern für den absoluten Notfall bekannt gegeben. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass dies viele Eltern beruhigt – Anrufe ohne vorliegenden Notfall kamen bislang nie vor. Auf der Homepage der „Jugendherbergen in Deutschland“ gibt es rund um das Thema „Klassenfahrt“ hervorragende Vorlagen zum Downloaden. Dadurch ist sichergestellt, dass nichts Wichtiges vergessen wird! Steht die Klassenfahrt unmittelbar bevor, benötigt man noch die Kopie des Impfausweises sowie das Krankenversicherungskärtchen des Kindes. Und dann kann es losgehen!

Regeln für unsere Klassenfahrt nach ……vom…bis…

  • Verhalten im Bus -  während der Fahrt bleibt jeder auf seinem Platz -  das Essen während der Fahrt ist nicht gestattet -  wir unterhalten uns in angemessener Lautstärke, um den Busfahrer nicht von der Fahrt -  abzulenken
  • Verhalten bei Unfällen: -  einen Erwachsenen informieren -  keine Panik verbreiten
  • Naturschutz: -  Wege einhalten -  keine Pflanzen beschädigen -  keine Tiere anfassen (Tollwutgefahr) -  angemessene Bekleidung (Zeckengefahr) -  keinen Müll liegen lassen
  • Hausordnung: -  nach 22 Uhr darfst du dich auf dem Zimmer in angemessener Lautstärke noch          unterhalten und lesen -  nach 22 Uhr bist du auf deinem Zimmer -  die Klasse wird nur mit Erlaubnis verlassen, du meldest dich bei einer der Begleitpersonen ab -  auf den Zimmern ist für Ordnung zu sorgen -  bei mutwilliger Sachbeschädigung haftet der Schüler selbst bzw. die Eltern
  • Den Anweisungen der Begleitpersonen und der Mitarbeiter des Schullandheimes ist Folge zu leisten!
  • Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen, gleiches gilt für das Taschengeld!
Datum, Unterschrift des Schülers: ____________________________ Datum, Unterschrift eines Erziehungsberechtigten ___________________________
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Annika Schmidt
am
Hilfreicher Beitrag

Meine Tochter möchte auf Klassenfahrten nach England. Es ist gut zu wissen, dass für Sommermonate Jugendherbergen rechtzeitig gebucht werden sollten. Ich werde das gleich beim nächsten Elternsprechtag ansprechen.