Ein Kollege auf vier Pfoten (2): Das Schulhund-Konzept

Für einen Lehrer, der einen pädagogischen Begleiter auf vier Pfoten in der Schule einsetzen möchte, sind die Punkte des „Warum, Wieso, Weshalb“ klar. Die Überzeugung der Kollegen und der Schulleitung kann man pädagogisch fundiert aufbauen und begründen. Wie aber trägt man die Idee dieses Projektes nach außen, an Eltern, Schulträger und höhere Instanzen? Wie gestaltet man das Projekt abrechenbar? Um diesen Punkt anzugehen, benötigt es mehr als ein paar gut ausgearbeiteter Vorteile des Einsatzes von einem Schulhund. Man muss deutlich machen, weshalb ein Schulhund an jener Schule einfach unabdingbar ist. Die Eltern und Vorgesetzten müssen sich fragen, wie bis jetzt überhaupt ohne diesen Schulhund gearbeitet werden konnte.

Ein Schulhund-Konzept muss geschrieben werden

Genau diese Aufgabe erfüllt das Schulhund-Konzept. Schuljahresaktuell werden darin sowohl die Grundlagen der Tiergestützten Arbeit, die Verbindung zum Lehrplan, die Vorstellung des Schulhund-Teams, die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler als auch der genaue Einsatzzweck dargestellt. Grundlage dafür ist die Tatsache, dass nicht einfach jeder seinen vermeintlich kinderlieben Hund einfach mit in die Schule nehmen kann und soll. Die Anwesenheit eines Hundes in der Schule sollte fachlich korrekt aufgezeigt werden. Mein Schulhund-Konzept umfasst beispielsweise insbesondere die Unterscheidung in „Klassenunterrichtsphasen“ und „Einzelförderung“, da diese beiden Bereiche große Unterschiede aufweisen. Tritt die aktive Rolle des Hundes in den Unterrichtsphasen in der Klasse eher in der Hintergrund (Ausnahme sind zum Beispiel Apportieraufgaben zur Gruppen- oder Aufgabeneinteilung oder Ähnliches), steht der Hund in der Einzelförderung mit dem Kind im Vordergrund. Ebenso der Hinweis auf die Evaluation des Projektes/Einsatzes spielt im Schulhund-Konzept eine wichtige Rolle. Der Einsatz des Hundes sollte nicht nur tagesaktuell betrachtet werden (bspw. Beobachtung der Stresssymptome bei dem Hund) sondern auch immer im Hinblick auf das gestellte pädagogische Ziel und die Erreichung.

Die Hygiene nicht vergessen

Neben all der fachwissenschaftlichen Untermauerung gibt es jedoch einen Punkt, der in der Euphorie der Konzepterstellung gerne vergessen wird. Natürlich weist man die Schülerinnen und Schüler darauf hin, sich nach dem Kontakt mit dem Hund die Hände zu waschen. Aber dieser Hinweis allein reicht nicht aus, um sich aus hygienischer Sicht abzusichern. Neben der Anpassung des Schulhygieneplanes wird ein eigens für den Schulhund-Einsatz aufgestellter Hygieneplan benötigt. Aber auch das klingt hochtrabender, als es ist. Grundlage bildet die Schulordnung als auch das Infektionsschutzgesetz. Aufbauend darauf verpflichtet man sich als Halter des Hundes, eine lückenlose Kontrolle des Hundes, insbesondere hinsichtlich auf Menschen übertragbarer Krankheiten, durchführen zu lassen. Diese ist für jeden (Vorgesetzte, Lehrer, Eltern,...) zugänglich aufzubewahren. Weiterhin sollte auch die Entwurmung in einem engeren Abstand (alle 3 Monate) als gewöhnlich erfolgen. Der Tierarzt führt einmal im halben Jahr einen generellen Gesundheitscheck des Hundes durch und bestätigt die Gesundheit mit seiner Unterschrift. Da man als verantwortungsbewusster Hundehalter ebenso an der Gesundheit seines Tieres interessiert ist, stellt dieser Teil der Schulhund-Arbeit keinen erwähnenswert großen Mehraufwand dar. An meiner Schule gibt es neben einem Schulhund-Hefter, in dem all jene Unterlagen stets zugänglich aufbewahrt werden, eine sogenannte Hygienebox, in welcher Desinfektionsspray (Flächen), Handschuhe und Hygienegel aufbewahrt werden. Hat man diese Vorbereitungen getroffen, steht dem Einzug des Schulhundes in das Klassenzimmer nichts mehr im Weg ... Pfötchen High-Five, eure Christina
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